FAQ

Wer gilt als Profi, und wer kann als Newcomer aufgenommen werden?

Dazu gibt es hier eine eigene Seite.

Ich habe Fragen zum Ausfüllen und zur Scriptmakers-Überprüfung meines Profils.

Dazu gibt es hier eine eigene Seite.

Ich bin Autor/in und suche Mitstreiter für meine Projekte.

Wir nennen das eine Schreibpartnerschaft und empfehlen Ihnen dazu die Mitgliedschaft in der „Heldenreise“. Danach gibt es zwei Möglichkeiten, über die Sie hier Genaueres erfahren können.

Wann und wie lange fallen die 5% Vermittlungsgebühr für Autoren aus dem Autorenhonorar für Scriptmakers an?

Für Projekte, die aus eigenständigen Kontakten der Nutzer der Webdatenbank untereinander entstanden sind, nehmen wir keine Vermittlungsgebühr. Das ist Teil des Service für Mitglieder.

Für die Vermittlung bei einer Scriptmakers-Ausschreibung und bei direkten Empfehlungen fällt die Vermittlungsgebühr an, und zwar für jede Honorarzahlung an den/die Autor/in, also auch für Teilzahlungen, bis zum Abschluss des Projektes. Sie gilt auch für TV-Wiederholungshonorare und bei seriellen Formaten für den Zeitraum von 2 Jahren ab Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber. Es gelten unsere AGB.

Was passiert mit der Vermittlungsgebühr, wenn aus dem durch eine Ausschreibung entstandenen Kontakt ein ganz anderes Projekt zustande kommt als das ausgeschriebene?

Das passiert sogar häufig. Solange dieses neue Projekt direkt auf den neuen Kontakt zurückzuführen ist, der durch die Ausschreibung entstanden ist, fällt die Vermittlungsgebühr für dieses Projekt dennoch an, nach den gleichen Bedingungen.

Was passiert mit der Vermittlungsgebühr, wenn vor Vertragsabschluss oder vor Beendigung des Projekts eine der Parteien ihre Mitgliedschaft bei Scriptmakers beendet?

Die Vereinbarung über die Vermittlungsgebühr bleibt so lange erhalten, bis das betreffende Projekt abgeschlossen ist, unabhängig vom Fortbestehen der Mitgliedschaft.

Was darf mit Kontakten der Nutzer jenseits von Scriptmakers passieren?

Ohne Einwilligung der jeweiligen Nutzer gar nichts.

Wenn Produzenten in Bezug auf ein Projekt über Scriptmakers gehen, dann möchten sie mit großer Sicherheit nicht auch noch von vielen anderen Seiten mit Bewerbungen bombardiert werden.

Ebenso gibt es genügend Autoren und Autorinnen, die nicht möchten, dass ihre Profile zu einem anderen Zweck als dem von Scriptmakers vorgesehenen benutzt werden. Ihre Kontaktdaten sind nicht einsehbar. Ein Auftraggeber kann eine/n Autor/in zwar durch Scriptmakers kontaktieren, aber diese entscheiden selbst, ob sie auf eine Anfrage antworten und ihre Kontaktdaten oder Arbeitsproben preisgeben.

Was ist mit der Geheimhaltung

Sowohl Auftraggeber*innen als auch Autor*innen erklären mit der Akzeptanz der AGB, dass sie sich verpflichten, vertrauliche Informationen geheim zu halten. Dazu gehören u.a. die Ausschreibungen selbst (!), aber natürlich auch die von den Autor*innen eingereichten Texte.

Gleiches gilt für das Verhältnis zwischen Scriptmakers und den Nutzern. Einige Beispiele: Es ist nicht in unserem Sinne, dass Produzenten, die Mitglied bei uns sind, die Daten der Autoren und Autorinnen herauskopieren und damit ihre eigenen Datenbank aufbauen. Auch ist es nicht erlaubt, dass Autoren und Autorinnen, die Mitglied bei Scriptmakers sind, Ausschreibungen in ihrem persönlichen Netzwerk oder gar öffentlich an Menschen verbreiten, die nicht Mitglied bei Scriptmakers sind. Niemand wird einem Autor oder einer Autorin einen Strick daraus drehen, wenn er/sie jemanden aus dem Bekanntenkreis um Feedback für die eigene Bewerbung bittet. Darum geht es auch nicht. Das Geschäftsmodell von Scriptmakers muss aber respektiert werden.

Was ist, wenn ein/e Autor/in und ein/e Produzent/in bereits in Bezug auf ein bei Scriptmakers ausgeschriebenes Projekt zusammenarbeiten und diese Zusammenarbeit unabhängig von der Ausschreibung zustande gekommen ist?

Es ist nicht im Sinne des Scriptmakers-Prinzips, dass Autoren und Autorinnen von einer Aussschreibung erfahren und sich dann unter Umgehung von Scriptmakers direkt mit der Auftraggeberseite in Verbindung setzen, weil sie sie zufällig kennen. Die Ausschreibenden erklären sich mit der Akzeptanz der AGB einverstanden, uns mitzuteilen, welche Autoren und Autorinnen letztendlich für das Projekt unter Vertrag genommen wurden.

Sollte aber eine Zusammenarbeit bezüglich genau dieses Projekts bereits vor der Ausschreibung angebahnt worden sein, machen wir natürlich eine Ausnahme. Bitte melden Sie sich in einem solchen Fall bei uns.

Wie unterscheidet sich Scriptmakers von einer Drehbuch-Agentur?

Extrem viele Autorinnen und Autoren bei Scriptmakers haben Agenturen. Das schließt sich nicht aus. Auch im Schauspielbereich existieren Casting-Plattformen unabhängig von den Schauspiel-Management-Agenturen und arbeiten zusammen.

Scriptmakers erhält 5% Vermittlungsgebühr nur, wenn wir Ihnen direkt einen Auftrag vermitteln, und NICHT, wenn Sie in unserer Datenbank aufgespürt und direkt kontaktiert werden.
Eine Agentur wird von Ihnen IMMER eine Provision nehmen, egal ob sie Ihnen den Auftrag vermittelt hat oder nicht, weil Sie sie nach außen und in Vertragsverhandlungen repräsentiert und berät. Scriptmakers repräsentiert die Autor/inn/en NICHT und macht auch KEINE Vertragsverhandlungen. Bei unseren Auftragsvermittlungen achten wir aber auf guten gegenseitigen Umgang und angemessene Bezahlung. Entstehen Konflikte, greifen wir auf Wunsch vermittelnd ein.

Manche Agenturen legen sehr großen Wert auf ihren Exklusivitätsanspruch und sind gegen jede Form von öffentlichem Auftritt ihrer Autor/inn/en an anderer Stelle. Aber allein durch die Mitgliedschaft in einer Agentur regnet es keine Aufträge. Die direkte Akquise-Arbeit ist nicht das Kerngeschäft einer Agentur, sie ist in den meisten Fällen den Autor/inn/en selbst überlassen. Deshalb erhöht eine Präsenz bei Scriptmakers die Wahrscheinlichkeit, für einen bestimmten Auftrag gefunden zu werden, denn das Kerngeschäft von Scriptmakers liegt darin, direkt Aufträge von Produzenten zu akquirieren und für diese die richtigen Autor/inn/en zu finden, sei es durch eine Ausschreibung oder eine direkte Empfehlung.

Was ist, wenn eine der Parteien sich unlauter verhält?

Einige Beispiele:

  • Ein Produzent übernimmt eine auf eine Ausschreibung eingereichte Idee unbezahlt und lässt sie dann doch von seiner Hausautorin schreiben.
  • Eine Produzentin hält sich nicht an das in der Ausschreibung angekündigte Honorar.
  • Ein Autor verlangt plötzlich mehr als in der Ausschreibung angekündigt.
  • Eine Autorin veröffentlicht die Idee einer Produzentin, zu der sie eine Ausschreibung bei Scriptmakers gemacht hat, auf Facebook oder geht damit zu einem anderen Produzenten…

Wir sind eine vermittelnde Instanz, und keine Lobbyisten oder Anwälte. Wir können Sie nicht in letzter Konsequenz vor schlechten Geschäfts-Praktiken der anderen Nutzer schützen und dieses auch nicht garantieren. Wir sind dankbar über jeden Hinweis und haben immer die Möglichkeit, ein Mitglied auszuschließen. Außerdem behält sich Scriptmakers vor, bei bestimmten Verstößen, die uns selbst schädigen, Rechtsschritte einzuleiten. Unabhängig davon kann jeder Geschädigte natürlich Rechtsschritte gegen den Schädiger einreichen. Scriptmakers verleiht zwar kein Copyright, es gibt aber eine klare „Spur“ einer Idee, anhand der leicht nachzuvollziehen ist, wer sie wann gelesen hat.

Im Streitfall vermitteln wir Ihnen gerne eine kompetente Rechtsberatung oder Mediation, wobei wir Wert auf unsere eigene Neutralität legen.

Gibt es eine Richtlinie für die Honorierung von Autor*innen

Scriptmakers unterstützt die Forderung, dass Autoren und Autorinnen bereits ab dem Exposéstadium für ihre Arbeit bezahlt werden. Wir pochen darauf, dass die bevorstehenden Honorare angemessen sind und in den Ausschreibungen klar kommuniziert werden, schließen aber aus künstlerischen Gründen interessante „Low Budget“ oder „No Budget yet“ Projekte nicht per se aus. Die Branche lebt von beidem.
Da wir eine vermittelnde Rolle zwischen beiden Parteien einnehmen, können wir nicht eine Seite mehr vertreten als die andere. Wir vermitteln aber gerne einen kompetenten Anwalt zur Überprüfung der Verträge.

Warum müssen Autor*innen mit einem Bewerbungstext auf eine Ausschreibung ohne Bezahlung in kreative Vorleistung gehen? 

Ausschreibungen bedeuten aber immer eine gewisse unbezahlte Vorleistung. Unsere Auftraggeber wünschen sich Anhaltspunkte, anhand derer sie sehen können, ob das Handwerk des Autors/der Autorin, den/die sie noch nicht kennen, in ihrem Sinne stimmt oder nicht, und ob der kreative Funke überspringen kann oder nicht, bevor sie sich für ein persönliches Kennenlernen entscheiden. Dieses Gefühl bekommen sie nicht, wenn sie auf eine Filmografie schauen. Die Bewerbungstexte sind bewusst kurz gehalten, um einen Eindruck zu erlauben, ohne dass man sich schon inhaltlich aus dem Fenster lehnen muss. Es geht mehr um den Stil und die Art der Einfälle als um die Einfälle an sich. Jeder hat seine eigene Grenze, wie weit er/sie gehen möchte, um sich um einen Auftrag zu bewerben, ob er/sie überhaupt mit dieser Bewerbungssituation zurecht kommt oder nicht. Es ist immer ein Wettbewerb und die Konkurrenz ist immer sehr stark. Darauf muss man Lust haben.

Was genau wird bei einer Ausschreibung verlangt?

Jede Ausschreibung ist anders. Manche verlangen nur einen Lebenslauf, ein Anschreiben und Arbeitsproben aus existierenden Drehbüchern, manche machen einen Pitching-Wettbewerb, manche bitten darum, dass man eine Szene schreibt. Manchen Autor*innen liegt das eine, manchen das andere.

Immer verlangen wir:

  • Tadellose Grammatik und Rechtschreibung, auch in fremdsprachlichen Texten.
  • Übersichtliche Formatierung, keine kleine Schrift, genug Rand.
  • Seitenzahlvorgaben einigermaßen einhalten, bitte nicht total übers Ziel hinausschießen.
  • Alle Dokumente in ZWEI pdfs: Eins für die Ausschreibungsunterlagen, eins für die Arbeitsproben aus existierenden Drehbüchern (sofern verlangt).

Welches sind gute Beweggründe, um an einer Ausschreibung teilzunehmen?

  • Dieser Auftrag passt genau auf mein Profil („Wenn der/die ausschreibende Produzent*in mich schon kennen würde, hätte er mich ganz bestimmt gefragt“).
  • Das ist eine Art von Auftrag, den ich noch nicht in meinem Profil habe, den ich aber sehr gerne mal machen würde und den ich sicherlich hervorragend erledigen würde, aber ohne dass ich bei dieser Ausschreibung teilnehme, würde der Produzent niemals auf mich kommen.
  • Dies ist es eine gute Gelegenheit, mich neuen möglichen Auftraggebern zu präsentieren und neue Kontakte zu knüpfen, auch wenn es am Ende dann doch jemand anders wird. (Es werden im allgemeinen mehrere Autor/inn/en zu Gesprächen gebeten).
  • Das ist eine gute Schreibübung, auf die ich einfach Lust habe.

Welches sind schlechte Beweggründe, um an einer Ausschreibung teilzunehmen?

  • Ich habe grad Zeit, ich brauch grad Geld, und dieser Auftrag ist zwar jetzt nicht so mein Ding, aber da mache ich doch mal eben mit.
  • Ich hab zwar gerade kaum Zeit und wenig Lust, aber für diese Chance haue ich doch mal eben was raus.
  • Ich komme dafür sowieso nicht in Frage, weil ich in meiner Karriere oder Entwicklung noch nicht so weit bin, aber man weiß ja nie.
  • Da habe ich was Schönes in der Schublade, was ich auf diese Ausschreibung hin umschreiben kann, auch wenn es nicht richtig passt, aber es ist doch so schön, vielleicht setzt es sich ja trotzdem durch.
  • Die wollen doch nur meine Ideen abgreifen.
  • Die verlangen viel zu viel von mir, das finde ich unverschämt.
  • Was ist das denn für ein Quark, das muss man ganz anders machen und das sage ich denen jetzt mal.

Was darf ein/e Autor/in mit dem Bewerbungs-Pitch machen, nachdem er/sie vom ausschreibenden Produzenten abgelehnt wurde?

Gar nichts. Sobald Ihr Pitch auf einer inhaltlichen Idee (wie sprechen hier nicht über Ausschreibungen auf bestehende TV-Formate oder allgemeine Genres) eines Produzenten beruht und auf seine Veranlassung geschrieben wurde, steht Ihnen der Inhalt dieses Pitches auch nach Ablehnung nicht mehr zur Verfügung. Natürlich kann man lange darüber diskutieren, wem in einem solchen Streitfall welcher Teil der Idee gehört. Aber darum geht es uns bei Scriptmakers nicht. Die von vielen Autor*innen zu Recht eingeforderte größere Offenheit der Produzenten, der wir mit dem Ausschreibungs-Angebot ein Forum geben wollen, funktioniert nur bei gegenseitigem Vertrauen. Es geht ja nicht, dass ein/e Produzent*in eine schöne Idee hat, und dann nach einer bei Scriptmakers durchgeführten Ausschreibung plötzlich mehrere Autor*innen mit ihren für diese Idee ausgearbeiteten Pitches auf den Markt drängen und sich um die gleichen Sendeplätze bemühen. Da wäre es ganz schnell aus wäre es mit der Offenheit.

In der Gewissheit, dass Sie voller guter Ideen und nicht auf diese eine angewiesen sind, ist unser Rat an Sie: Let it go. Und wenn das zu sehr schmerzt, sprechen Sie mit dem ausschreibenden Produzenten und lassen es sich freigeben.

Sind Mitglieder des VDD, VeDRA und AG Dok beitragsfrei?

Die Rabatte gelten nur einmalig bei der Registrierung. „Protagonisten“ zahlen generell keine Jahresgebühr, aber Bearbeitungsgebühren bei Teilnahem Ausschreibungen.

Ich war bereits vor dem Launch am 1.4.2014 als Autor/in bei Scriptmakers registriert. Muss ich die Bearbeitungsgebühr für die Überprüfung meines Profils zahlen?

Wenn Sie bereits einen Vertrag mit uns hatten, nein. Wenn nicht, dann ja.

Vielen Dank für Ihr / Euer Vertrauen!

Sandra Ehlermann