Allgemeine Geschäftsbedingungen

Scriptmakers GmbH, Goltzstraße 39, 10781 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg, HRB 146218B (nachfolgend „Scriptmakers“), vertreten durch ihre Geschäftsführerin Sandra Ehlermann, bringt auf der Internetplattform scriptmakers.de als neutrale Schnittstelle Produzenten[1] und andere Auftraggeber von Drehbuchautoren (nachfolgend zusammen „Auftraggeber“) mit Drehbuchautoren (nachfolgend „Autoren“) zusammen. Auftraggeber und Autoren, die sich bei Scriptmakers erfolgreich für eine Mitgliedschaft registrieren, werden nachfolgend zusammen als „Mitglieder“ bezeichnet. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zwischen Scriptmakers und allen Mitgliedern.

A.    Allgemeine Bestimmungen

B.    Ergänzende Bestimmungen für Autoren

C.    Ergänzende Bestimmungen für Auftraggeber

 

 

A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH

1.1  Neben etwaigen individuell vereinbarten Absprachen gelten für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Scriptmakers durch Mitglieder ausschließlich diese AGB. Die Mitglieder erklären sich im Rahmen der Registrierung für eine Mitgliedschaft mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

1.2 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen der Mitglieder erkennt Scriptmakers nicht an, es sei denn, Scriptmakers hat sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anstelle dieser AGB anerkannt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Scriptmakers in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen eines Mitglieds die Dienstleistungen vorbehaltlos erbringt.

1.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Bestimmungen (A.) und den Ergänzenden Bestimmungen für Autoren (B.) bzw. für Auftraggeber (C.) gehen die letzteren Bestimmungen den Allgemeinen Bestimmungen jeweils vor.

 

2. LEISTUNGEN VON SCRIPTMAKERS

2.1 Die Internetplattform von Scriptmakers hat einen öffentlich von allen Besuchern der Plattform einsehbaren Bereich und unterschiedliche Mitglieds-Bereiche, die nur für bestimmte freigeschaltete Mitglieder über ein Log-in einsehbar und nutzbar sind.

2.2 Durch die Mitgliedschaft bei Scriptmakers erhalten Autoren die Gelegenheit, sich ein Profil (nachfolgend „Autorenprofil“ genannt) auf der Internetplattform von Scriptmakers einzurichten und zu veröffentlichen. Hierdurch werden sie für Auftraggeber recherchierbar und auffindbar.  Autoren können von Auftraggebern kontaktiert werden und sich auf Ausschreibungen von Aufträgen bewerben, die Auftraggeber bei Scriptmakers veröffentlichen. Sofern dies vom Leistungsumfang der von einem Autor gewählten Mitgliedschaft umfasst ist, hat er zudem die Möglichkeit, selbst in der Autorendatenbank zu recherchieren und andere Autoren (z.B. zum Zwecke der Gewinnung eines Co-Autors) zu kontaktieren.

2.3 Auftraggeber erhalten die Möglichkeit, einzelne Autoren über eine nutzerfreundliche Suchmaschine in einer Autorendatenbank zu recherchieren und direkt zu kontaktieren. Alternativ haben sie die Möglichkeit, gegen zusätzliches Entgelt einen bestimmten Auftrag über Scriptmakers ausschreiben zu lassen. Eine Ausschreibung ist jeder Aufruf (gleich ob per E-Mail, Newsletter oder über die Autorendatenbank) an mehr als 5 Autoren, die bei Scriptmakers Mitglied sind, sich für die Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber in Bezug auf ein bestimmtes Projekt zu bewerben (nachfolgend “Ausschreibung”). Auftraggebern ist es nicht gestattet, Ausschreibungen ohne Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit Scriptmakers durchzuführen.

2.4 Scriptmakers bietet Auftraggebern zudem einen zusätzlichen, zahlungspflichtigen Lektorats-Service an.

 

3. VERTRAGSSCHLUSS, VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE MITGLIEDSCHAFT

3.1 Der Dienstvertrag zwischen Scriptmakers und einem Mitglied über die Mitgliedschaft kommt durch das Angebot des Mitglieds, das in der Registrierung liegt, und die Annahme dieses Angebotes durch Scriptmakers zustande. Die Annahme erfolgt durch Freischaltung für die Dienste von Scriptmakers, d.h. gegenüber dem Autor durch Freischaltung des Autorenprofils und gegenüber dem Auftraggeber durch Freischaltung des Zugangs zu der Autorendatenbank. Erst mit der entsprechenden Freischaltung ist der Vertrag geschlossen. Scriptmakers wird dem Mitglied unverzüglich nach Freischaltung eine Bestätigung über die Freischaltung und den Vertragsschluss per E-Mail schicken.

3.2 Die Dienste von Scriptmakers richten sich ausschließlich an professionelle Autoren und Auftraggeber mit einem ernsthaften Interesse an einer Zusammenarbeit mit Autoren. Nur Autoren, bei denen es sich um Profis, gut ausgebildete Newcomer oder nachgewiesene Talente handelt, können daher Mitglied bei Scriptmakers werden. Scriptmakers kann die Daten und das Autorenprofil in Bezug auf Qualifikation, Wahrheitsgehalt oder Stilfragen überprüfen, bevor Scriptmakers sich entscheidet, das Angebot zum Abschluss eines Vertrages anzunehmen oder abzulehnen. Ob ein Autor die erforderliche Qualifikation besitzt, beurteilt Scriptmakers dabei nach eigenem Ermessen. Nimmt Scriptmakers das Angebot an, schaltet Scriptmakers das Autorenprofil frei, so dass es für andere Mitglieder sichtbar wird. Bevor Scriptmakers den Zugang eines Auftraggebers zu der Autorendatenbank freischaltet und den Vertrag damit abschließt, überprüft Scriptmakers die bei der Registrierung angegebenen Daten.

3.3 Um die von Scriptmakers angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, muss eine natürliche Person mindestens 18 Jahre alt sein.

 

4. NUTZUNG DER INTERNETPLATTFORM VON SCRIPTMAKERS

4.1 Nutzer müssen sich vor der erstmaligen Nutzung der Dienste von Scriptmakers bei Scriptmakers registrieren und geben damit ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die vom Nutzer gewählte Art der Mitgliedschaft ab. Hierbei haben sie alle von Scriptmakers abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und – sollte es zu einem Vertragsschluss kommen – diese Daten bis zur Beendigung des Vertrages auf dem aktuellen Stand zu halten (z.B. das Autorenprofil). Sofern Daten, die über ein Mitglied bei Registrierung oder zu einem anderem Zeitpunkt hinterlegt werden, sich zu einem späteren Zeitpunkt ändern, ist das Mitglied verpflichtet, die bei Scriptmakers hinterlegten Daten unverzüglich zu aktualisieren. Scriptmakers behält sich das Recht vor, Leistungen vorübergehend einzustellen, wenn Scriptmakers derartige Informationen nicht rechtzeitig erhält oder nicht verifizieren kann oder die übermittelten Daten nicht korrekt sind.

4.2 Jedes Mitglied ist verpflichtet, seine persönlichen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) sicher aufzubewahren und darf diese nicht an Dritte weitergeben oder übertragen.

4.3 Auftraggeber haben die Autorendatenbank so zu nutzen, dass keine Beeinträchtigungen, Überlastungen oder Schäden an ihr auftreten. Der mit der Autorendatenbank verfolgte Zweck darf nicht gefährdet und Scriptmakers nicht umgangen werden. Mitglieder werden weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der Autorendatenbank umgehen oder verändern oder unbefugten Dritten Zugriff auf die Autorendatenbank gewähren.

4.4 Sämtliche im Rahmen der Plattform von Scriptmakers veröffentlichten Inhalte, Informationen, Bilder, Videos und Datenbanken sind urheberrechtlich geschützt. Auch die Rechte an der Gestaltung des Internetauftritts und der Autorendatenbank sowie der verwendeten Software und Technologie stehen ausschließlich Scriptmakers und/oder deren Lizenzgebern zu. Mitglieder dürfen die ihnen zur Verfügung gestellte Autorendatenbank nicht kopieren, verändern, zurückentwickeln, dekompilieren und/oder verbreiten.

4.5 Der Name und/oder das Logo von Scriptmakers darf öffentlich nur mit schriftlicher Zustimmung von Scriptmakers verwendet werden.

4.6 Sofern der Verdacht besteht, dass ein Mitglied im Zusammenhang mit der Plattformnutzung gegen diese AGB oder eine gesetzliche Vorschrift verstößt oder verstoßen hat, ist Scriptmakers berechtigt, eine Untersuchung durchzuführen. Das Mitglied ist verpflichtet, Scriptmakers in diesem Zusammenhang auf Rückfrage von Scriptmakers umfassend Auskunft zu erteilen. Scriptmakers ist berechtigt, den Zugang des Mitglieds bis zum Abschluss der Untersuchung vorläufig zu sperren, wobei diese vorläufige Sperrung maximal 4 Wochen andauern darf. Scriptmakers hat das Mitglied über die Aufnahme und das Ergebnis der Untersuchung zu informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Ergeben die Untersuchungen, dass ein nicht lediglich unerheblicher Verstoß des Mitglieds vorliegt, ist Scriptmakers berechtigt, den Vertrag mit dem Mitglied aus wichtigem Grund zu kündigen. Ergeben die Untersuchungen, dass kein Verstoß des Mitglieds vorliegt, wird die Sperrung aufgehoben und das Mitglied erhält für den Zeitraum der Sperrung eine anteilige Rückzahlung des Jahresmitgliedsbeitrags.

 

5.  VERANTWORTLICHKEITEN

5.1 Scriptmakers eröffnet lediglich die Möglichkeit, dass Autoren sich präsentieren und Auftraggeber mit ihnen in Kontakt treten können. Jedes Mitglied trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Unbedenklichkeit aller von ihm zur Verfügung gestellten Texte, Angaben und sonstigen Informationen.

5.2 Die von einem Mitglied eingestellten Inhalte dürfen keine diffamierenden, diskriminierenden, irreführenden oder sonstige rechtswidrigen Inhalte aufweisen. Durch Veröffentlichung der Inhalte dürfen keine vertraglichen oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

5.3 Es besteht weder ein Anspruch gegenüber Scriptmakers auf erfolgreiche Vermittlung eines Projektes, eines Ausschreibungsangebotes oder eines sonstigen Kontaktes zu einem anderen Mitglied, noch kann Scriptmakers für die Angaben und Darstellungen eines Mitglieds die Haftung übernehmen.  Auf das vermittelte Geschäft und die Leistungserbringung hat Scriptmakers keinen Einfluss und trägt hierfür keinerlei Verantwortung. Für Handlungen und Unterlassungen der Autoren oder der Auftraggeber übernimmt Scriptmakers ausdrücklich keine Haftung. Insbesondere übernimmt Scriptmakers keine Haftung für die von Auftraggebern über Scriptmakers angebotenen Ausschreibungen oder  dafür, dass die von Autoren über Scriptmakers angebotenen Texte keine Rechte Dritter verletzen.

 

6. HAFTUNGSBEGRENZUNG VON SCRIPTMAKERS

6.1 Scriptmakers bemüht sich um größtmögliche Verfügbarkeit der Dienste (insbesondere der Autorendatenbank), kann aber aufgrund der Eigenarten und Unsicherheiten des Internets sowie aus technischen Gründen (Server-Backup, Wartung, Updates etc.) eine ständige und einwandfreie Verfügbarkeit nicht garantieren. Betriebsunterbrechungen und Einstellungen der Dienste sind möglich. Dementsprechend kann für Schäden, die aus einer zeitweiligen Nichtverfügbarkeit oder nur eingeschränkten Verfügbarkeit der Dienste herrühren, keine Haftung übernommen werden. Insbesondere wird keine Haftung für Beschädigungen, Verluste oder Löschungen von Daten, die sich aus technischen Störungen oder Verzögerungen, Viren oder ähnlichen Gründen ergeben, übernommen.

6.2 Eine Haftung von Scriptmakers für den Missbrauch mit persönlichen Zugangsdaten der Nutzer durch Dritte, die sich diese gegen den Willen und ohne Verschulden von Scriptmakers zugänglich gemacht haben, ist ausgeschlossen.

6.3 Vorbehaltlich der Regelungen in den nachfolgenden Absätzen haftet Scriptmakers – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Scriptmakers, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

6.4 Für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten von Erfüllungsgehilfen von Scriptmakers verursacht wurden, wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Dienstvertrages typischerweise gerechnet werden muss.

6.5 Für Schäden, die durch Scriptmakers, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, haftet Scriptmakers nur, sofern und soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Wesentlich ist eine Verpflichtung, die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung das Mitglied in besonderem Maße vertrauen darf. In diesem Fall gilt die Haftungsbeschränkung bezüglich des zu ersetzenden Schadens nach Absatz (4) dieser Haftungsregelung entsprechend.

6.6 Eine eventuelle Haftung von Scriptmakers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

6.7 Soweit nach den vorstehenden Absätzen die Haftung von Scriptmakers ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter von Scriptmakers bei deren direkter Inanspruchnahme durch ein Mitglied.

 

7. MITGLIEDSCHAFTSBEITRAG

7.1 Für die Mitgliedschaft bei Scriptmakers haben Mitglieder einen jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag an Scriptmakers zu zahlen. Die Höhe des Mitgliedschaftsbeitrages richtet sich für Auftraggeber nach der Größe des Unternehmens und für Autoren nach dem von dem Autor gewählten Profil (zu den Beiträgen siehe im Einzelnen unter http://scriptmakers.de/auftraggeber bzw. http://scriptmakers.de/autorenagenten).

7.2 Der Mitgliedschaftsbeitrag ist jeweils im Voraus für ein Jahr zu entrichten und wird 14 Tage nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Für folgende Jahre wird der Mitgliedschaftsbeitrag jeweils 14 Tage vor Beginn des neuen Mitgliedsjahres fällig. Er ist auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: Scriptmakers GmbH
IBAN: DE46100700240535917900
Bank: Deutsche Bank
BIC: DEUTDEDBBER

Mitglieder haben auch die Möglichkeit, Scriptmakers eine Einzugsermächtigung zu erteilen oder andere Wege der Bezahlung zu wählen (z.B. paypal oder Sofortüberweisung), sollten diese von Scriptmakers angeboten werden.

 

8. DATENSCHUTZ

8.1 Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Mitglieder verpflichtet sich Scriptmakers, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG), zu beachten, und die persönlichen Daten des Mitglieds ausschließlich zu den in der Datenschutzbestimmung angegebenen Zwecken zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben.

8.2 Im Übrigen wird auf die Datenschutzbestimmung von Scriptmakers verwiesen, aus der sich Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ergeben.

 

9. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

9.1 Verträge über eine Mitgliedschaft werden jeweils für ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Freischaltung für die Dienste von Scriptmakers (Vertragsschluss) fest abgeschlossen (nachfolgend „Vertragslaufzeit“). Jeder Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit bzw. einer verlängerten Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. einer verlängerten Vertragslaufzeit durch eine der Parteien schriftlich gekündigt wird.

9.2 Das Recht beider Parteien, diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt keine – auch keine monatsanteilige – Rückzahlung eines bereits für das gesamte Jahr gezahlten Mitgliedschaftsbeitrages sofern die Kündigung ausschließlich auf Gründen beruht, die das Mitglied zu vertreten hat.

 

10. ÄNDERUNGEN DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN/ DES LEISTUNGSUMFANGS DER EINZELNEN MITGLIEDSCHAFTEN

10.1 Scriptmakers ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Leistungsumfang der einzelnen Mitgliedschaftsarten jederzeit für die Zukunft zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Mitglied spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesendet (nachfolgend „Änderungsankündigung“).

10.2 Die Änderung gilt als von dem Mitglied genehmigt und wird mit Inkrafttreten automatisch Vertragsbestandteil, wenn das Mitglied nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widerspricht.

10.3 Im Falle des Widerspruchs eines Mitglieds wird der Vertrag ohne die Änderung fortgesetzt, allerdings nur noch bis zum Ende der zum Zeitpunkt der Änderungsankündigung laufenden Vertragslaufzeit/verlängerten Vertragslaufzeit. Er endet in diesem Fall automatisch mit Ablauf der zum Zeitpunkt der Änderungsankündigung laufenden Vertragslaufzeit/ verlängerten Vertragslaufzeit, ohne dass er sich gemäß Ziffer 9.1 verlängert.

10.4 Scriptmakers wird in der Änderungsankündigung auf die Bedeutung der dreiwöchigen Frist zur Ausübung des Widerspruchs sowie die Rechtsfolgen eines Widerspruchs sowie eines unterbliebenen Widerspruchs besonders hinweisen.

 

11. GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT

11.1 Auf die Rechtsbeziehung zwischen einem Mitglied und Scriptmakers findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, sofern es sich bei dem Mitglied um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, Berlin.

 

12. SONSTIGES

12.1 Ein Mitglied kann gegenüber den Forderungen von Scriptmakers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf ein Mitglied nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

12.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abschluss, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder Erklärungen und Mitteilungen nach diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für diese Schriftformregelung. Zur Wahrung des Schriftformerfordernisses genügt die Übermittlung per Telefax oder per E-Mail.

12.3 Sollte ein Teil dieser AGB nichtig oder anfechtbar sein, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils gilt sodann als vereinbart, was dem in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollte.

 

B. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR AUTOREN

1. AUTORENPROFIL

1.1 Der Autor entscheidet sich bei Registrierung für eine bestimmte, von Scriptmakers angebotene Art der Mitgliedschaft (z.B. Profil „Protagonist“ oder Profil „Heldenreise“). In allen Mitgliedsarten erhält der Autor die Möglichkeit, ein Autorenprofil zu erstellen, welches nach Freischaltung durch Scriptmakers in der Autorendatenbank für bestimmte andere freigeschaltete Mitglieder (zum Beispiel Auftraggeber und bestimmte Autoren) einsehbar und nach Filtern und Tags recherchierbar ist.

1.2 Scriptmakers ist jederzeit berechtigt, die Angaben des Autors in seinem Profil bezüglich des Wahrheitsgehalts oder Stilfragen zu überprüfen und ggf. Änderungen vorzuschlagen. Der Autor kann seine Daten selbständig aktualisieren. Jede Aktualisierung wird Scriptmakers automatisch gemeldet und ggf. von Scriptmakers überprüft. Scriptmakers kann dem Autor Änderungen vorschlagen. Sollte der Autor sich weigern, Änderungen von Unwahrheiten oder übertriebenen Darstellungen in seinem Autorenprofil zu akzeptieren, ist Scriptmakers zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.

1.3 In der Autorendatenbank wird lediglich das Autorenprofil, nicht aber die persönlichen Kontaktdaten des Autors, veröffentlicht. Es gibt aber die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme mit dem Autor durch andere Mitglieder, die Zugang zu der Autorendatenbank haben, über eine Funktion im Profil des Autoren. Solche Nachrichten werden automatisch an die Emailadresse des Autors weitergeleitet.

1.4 Andere als die vom Autor in seinem Autorenprofil eingestellten Daten werden von Scriptmakers nicht veröffentlicht.

1.5 Scriptmakers macht den Vornamen und die Initiale des Nachnamens des Autors, zusammen mit einer Kurzbeschreibung, für alle Besucher der Internetplattform von Scriptmakers sichtbar.

 

2. BEWERBUNG AUF EINE AUSSCHREIBUNG

2.1 Bewerbungen für eine Ausschreibung gehen zunächst an Scriptmakers und werden anschließend an den Auftraggeber, der die Ausschreibung über Scriptmakers bekannt gegeben hat, weitergeleitet. Der Auftraggeber hat danach die Möglichkeit, den Autor bzw. die Autoren unmittelbar zu kontaktieren.

2.2 Der Autor verpflichtet sich hiermit, sich an die in der jeweiligen Ausschreibung formulierten Rahmenbedingungen zu halten. Er erklärt sich außerdem mit den vom Auftraggeber in der Ausschreibung beschriebenen Bedingungen, z.B. zum Honorar, einverstanden. Bei einem Verstoß gegen die in der jeweiligen Ausschreibung formulierten Rahmenbedingungen ist Scriptmakers berechtigt, die Mitgliedschaft des gegen die Rahmenbedingungen verstoßenden Autors fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

2.3 Scriptmakers ist berechtigt, Bewerbungen abzulehnen, die nicht den formalen und inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Der Autor wird über eine Ablehnung seiner Bewerbung benachrichtigt und kann sich nach entsprechender Änderung seiner Bewerbung erneut auf die Ausschreibung bewerben, sofern noch genügend Zeit dazu ist. Der Autor kann Anfragen zu den formellen Anforderungen einer Bewerbung an Scriptmakers richten. Scriptmakers übernimmt jedoch keine Beratung bezüglich des Inhalts einer Bewerbung.

2.4 Gibt ein Auftraggeber eine Ausschreibung über Scriptmakers bekannt, hat dieser die Möglichkeit, zusätzlich eine Lektoratsbetreuung durch Scriptmakers in Anspruch zu nehmen. Dies hat folgende Konsequenzen für die Bewerbung des Autors:

  • Jeder Bewerbungstext, der den formalen und inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entspricht, wird von professionellen Lektoren von Scriptmakers gelesen. Die Lektoren lesen die Bewerbungstexte ohne Kenntnis der Namen der Autoren.
  • Die Lektoren vergeben Punkte, deren Höhe die Qualität der Bewerbung widergibt. Die Punktzahl wird nicht auf der Internetseite oder in der Autorendatenbank veröffentlicht. Eine inhaltliche Begründung der Bewertung findet nicht statt.
  • Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Bewerbung des Autors unter die Vorauswahl der besten Bewerber gelangt, die an den Auftraggeber weitergereicht werden.
  • Der Autor wird über die Entscheidung der Lektoren zeitnah, jedoch ohne Begründung von Scriptmakers in Kenntnis gesetzt.

2.5 Sollte der Autor seine Bewerbung direkt an einen Auftraggeber richten, der die Ausschreibung über Scriptmakers bekannt gegeben hat, kann die Bewerbung vom Auftraggeber an Scriptmakers zur Bearbeitung weitergeleitet werden. Der Autor ist in jedem Fall dazu verpflichtet, Scriptmakers gemäß Ziffer 3.2 unverzüglich nach Beginn einer Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber von dieser Zusammenarbeit in Kenntnis zu setzen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch Scriptmakers.

 

3. VERMITTLUNGSGEBÜHR BEI AUSSCHREIBUNGEN

3.1 Sollte es durch eine über Scriptmakers bekannt gegebene Ausschreibung zu einer erfolgreichen Vermittlung des Autors an den ausschreibenden Auftraggeber kommen, hat Scriptmakers gegenüber dem Autor einen Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 5% des Nettobetrags sämtlicher Einkünfte, die der Autor für eine Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber für das ausgeschriebene Projekt bezieht, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer („Vermittlungsgebühr“). Eine erfolgreiche Vermittlung liegt vor, wenn der Auftraggeber mit einem vermittelten Autor einen separaten Vertrag abgeschlossen hat. Gegenstand dieses Vertrages muss ein Stoff sein, der unmittelbar mit dem Gegenstand der Ausschreibung zusammenhängt, oder die Entwicklung eines Stoffes oder einer Idee, die unmittelbar aus der Teilnahme des Autors an der Ausschreibung erwachsen ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vermittlungsgebühr bleibt auch dann bestehen, wenn der Vertrag zwischen Scriptmakers und dem Autor nach der Teilnahme des Autors an einer Ausschreibung beendet wird.

3.2 Von den Honorarzahlungen im Sinne von Ziffer 3.1 umfasst sind auch Wiederholungshonorare für TV-Produktionen auf unbestimmte Zeit. Bei Serien und anderen Formaten, aus denen über eine längere Zeit regelmäßig Einkünfte erwachsen, umfassen die Honorarzahlungen gemäß Ziffer 3.1 auch alle Honorare für folgende Aufträge des gleichen Projekts, die innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages mit dem Auftraggeber in Auftrag gegeben werden.

3.3 Der Autor verpflichtet sich, Scriptmakers unverzüglich nach Vertragsschluss mit einem Auftraggeber von der Zusammenarbeit, dem vereinbarten Honorar und den vereinbarten Zahlungszeitpunkten in Kenntnis zu setzen und das Honorar und die Zahlungszeitpunkte nachzuweisen. Dem Nachweis dienen Kopien der entsprechenden Honorarpassagen aus dem Vertrag zwischen dem Autor und dem Auftraggeber. Der Autor verpflichtet sich, auf Nachfrage von Scriptmakers über bereits getätigte Honorarzahlungen des Auftraggebers umfassend Auskunft zu erteilen.

3.4 Die Vermittlungsgebühr ist binnen zwei Wochen nach Eingang des Honorars auf dem Konto des Autors zur Zahlung an Scriptmakers fällig. Gleiches gilt für Teilzahlungen. Scriptmakers stellt dem Autor über die auf dem Konto von Scriptmakers eingegangenen Vermittlungsgebühren eine Rechnung aus.

3.5 Der Anspruch auf die Vermittlungsgebühr entsteht auch, wenn sich der Autor unter Ausschluss von Scriptmakers direkt an den ausschreibenden Auftraggeber wendet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch Scriptmakers.

3.6 Der Anspruch auf die Vermittlungsgebühr entsteht auch, wenn das ausgeschriebene Projekt nicht zustande kommt und stattdessen aufgrund der Zusammenführung durch Scriptmakers ein anderes Projekt zwischen dem Autor und dem Auftraggeber entsteht, dessen Gegenstand ein Stoff ist, der unmittelbar mit dem Gegenstand der Ausschreibung zusammenhängt, oder die Entwicklung eines Stoffes oder einer Idee, die unmittelbar aus der Teilnahme des Autors an der Ausschreibung erwachsen ist.

3.7 Die Verpflichtung zur Zahlung der Vermittlungsgebühr bleibt auch dann bestehen, wenn sich das zur Realisierung ausgeschriebene Projekt um einen beliebig langen Zeitraum verzögert oder wenn das Projekt nach der Ausschreibung verändert wird. Dies gilt selbst dann, wenn der Vertrag über die Mitgliedschaft mit dem Autor zwischenzeitlich beendet wurde.

 

4. VERTRAULICHE INFORMATIONEN

4.1 Im Zusammenhang mit der Vermittlung des Autors an einen Auftraggeber ist der Autor daran interessiert, vertrauliche Informationen zu erhalten („vertrauliche Informationen“). Zu den vertraulichen Informationen zählt insbesondere der Inhalt der Ausschreibung eines Auftraggebers. Der Autor verpflichtet sich hiermit, die vertraulichen Informationen geheim zu halten und diese Dritten gegenüber nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Scriptmakers zugänglich zu machen. Der Autor wird die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Beurteilung der Geeignetheit des Produktionsvorhabens für seine eigene Bewerbung sowie zu Verhandlungen mit dem Auftraggeber verwenden.

4.2 Sollte der Autor durch seine Mitgliedschaft bei Scriptmakers einen Auftrag vermittelt bekommen, kann Scriptmakers dieses öffentlich zu Werbezwecken kundtun. Ist der Autor nicht damit einverstanden, teilt er Scriptmakers dieses von sich aus schriftlich mit.

 

5. GARANTIEN, RECHTE DRITTER, EINRÄUMUNG VON RECHTEN

5.1 Der Autor garantiert, dass alle von ihm zur Veröffentlichung in der Autorendatenbank bereitgestellten Texte und Medien sowie die über Scriptmakers bei potenziellen Auftraggebern eingereichten Arbeitsproben und Bewerbungs-unterlagen keine rechtswidrigen Inhalte aufweisen und keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber-, Marken- und/oder Persönlichkeitsrechte, verletzen und ihm sämtliche Rechte für die Nutzung zustehen. Außerdem garantiert er, dass die zur Bewerbung auf Ausschreibungen eingereichten Texte von ihm stammen.

5.2 Sollten die von dem Autor eingereichten Texte und Ideen bereits anderen Produzenten vorgelegen haben oder immer noch vorliegen, oder sollten bereits vertragliche Bindungen (z.B. Optionsrechte) zu diesen Texten und Ideen bestehen, erteilt der Autor bereits zum Zeitpunkt seiner ersten Einreichung dieser Texte darüber Auskunft.

5.3 Bezüglich aller Texte, Medien, Bewerbungsunterlagen und sonstiger Inhalte, die ein Autor an Scriptmakers übermittelt, räumt der Autor Scriptmakers ein nicht-ausschließliches, gebührenfreies Recht zur vertragsgemäßen Nutzung (z.B. Weiterleitung an Auftraggeber und Veröffentlichung in der Autorendatenbank) ein.

 

6. VERTRAGSSTRAFEN

6.1 Handelt der Autor der Pflicht zuwider, Scriptmakers nach einer erfolgreichen Vermittlung gemäß Ziffer 3.1 über das mit einem Auftraggeber vereinbarte Honorar bzw. eine eingetretene Honorarzahlung in Kenntnis zu setzen, oder verletzt er eine Garantie nach Ziffer 5.1, so hat er eine von Scriptmakers nach billigem Ermessen zu bestimmende angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt höchstens EUR 10.000. Bei Dauerverstößen gilt jede angefangene Woche der Zuwiderhandlung als ein gesonderter Verstoß. Ist im Einzelfall die Vertragsstrafe zu hoch bemessen, gilt § 343 BGB (Herabsetzung durch das zuständige Gericht auf Antrag von dem Autor auf den angemessenen Betrag). Das Recht von Scriptmakers oder geschädigter Dritter, Schadenersatz für weitere Schäden zu verlangen oder auf Unterlassung zu klagen, bleibt hiervon unberührt, jedoch ist eine gezahlte Vertragsstrafe auf einen etwaig erhobenen Schadenersatzanspruch anzurechnen.

6.2 Handelt der Autor der Geheimhaltungspflicht aus Ziffer 4 zuwider, so hat er Scriptmakers unbeschadet weiterführender Ansprüche eine angemessene Vertragsstrafe entsprechend dem vorstehenden Absatz zu zahlen.

 

C. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR AUFTRAGGEBER

1. AUSSCHREIBUNGEN

1.1 Gemäß 2.4 ist eine Ausschreibung der über Scriptmakers bekannt gegebene Aufruf eines Auftraggebers an mehr als 5 Autoren, die bei Scriptmakers Mitglied sind, sich für die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bei einem bestimmten Projekt zu bewerben. Ausschreibungen dürfen ausschließlich über Scriptmakers erfolgen.

1.2 Um eine Ausschreibung über Scriptmakers bekannt zu geben, formuliert der Auftraggeber gemeinsam mit Scriptmakers einen Text, der die Ausschreibung mit ihren inhaltlichen und formalen Anforderungen sowie vertraglichen Bedingungen für den Autor möglichst präzise und knapp darstellt. Eine Bewerbungsfrist wird gemeinsam von dem Auftraggeber und Scriptmakers festgesetzt. Der Auftraggeber kann während der Ausschreibung anonym bleiben.

1.3 Scriptmakers ist berechtigt, Ausschreibungen im Einzelfall aus berechtigten Gründen abzulehnen. Als solche Gründe zählen insbesondere bereits von Scriptmakers angenommene, zeitgleiche Ausschreibungen anderer Auftraggeber für unmittelbar konkurrierende Projekte oder unlautere vertragliche Bedingungen der Ausschreibung (z.B. keine für den Autor vorgesehene Vergütung). Der Auftraggeber wird über die Ablehnung und die Gründe zeitnah in Kenntnis gesetzt.

1.4 Bewerbungen von Autoren aufgrund einer Ausschreibung gehen zunächst an Scriptmakers und werden anschließend an den Auftraggeber weitergeleitet. Der Auftraggeber hat danach die Möglichkeit, den Bewerber bzw. die Bewerber unmittelbar zu kontaktieren. Bewerbungen, die direkt an den Auftraggeber gerichtet werden, können vom Auftraggeber an Scriptmakers zur Bearbeitung weitergeleitet werden.

1.5 Der Auftraggeber ist in jedem Fall dazu verpflichtet, Scriptmakers davon zu unterrichten, welche Autoren für das ausgeschriebene Projekt unter Vertrag genommen wurden.

 

2. AUSSCHREIBUNGS- UND VERMITTLUNGSGEBÜHR

2.1 Für jede Ausschreibung, die der Auftraggeber über Scriptmakers bekannt gibt, vereinbaren Auftraggeber und Scriptmakers im Voraus im Rahmen einer Zusatzvereinbarung eine Ausschreibungsgebühr und eine Vermittlungsgebühr sowie den genauen Leistungsumfang. Als Anhaltspunkt für die Vereinbarung der Gebühren dienen die unter scriptmakers.de/auftraggeber genannten Kriterien.

2.2 Der Anspruch auf Zahlung der Ausschreibungsgebühr entsteht unabhängig davon, ob die Ausschreibung zu einer erfolgreichen Vermittlung eines Autors führt.

2.3 Der Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsgebühr entsteht nur im Falle einer erfolgreichen Vermittlung eines Autors durch Scriptmakers. Eine erfolgreiche Vermittlung liegt vor, wenn der Auftraggeber mit einem vermittelten Autor einen separaten Vertrag abgeschlossen hat. Gegenstand dieses Vertrages muss ein Stoff sein, der unmittelbar mit dem Gegenstand der Ausschreibung zusammenhängt, oder die Entwicklung eines Stoffes oder einer Idee, die unmittelbar aus der Teilnahme des Autors an der Ausschreibung erwachsen ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Scriptmakers unmittelbar nach Abschluss eines solchen Vertrages über diesen erfolgreichen Abschluss zu informieren. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vermittlungsgebühr bleibt auch dann bestehen, wenn der Vertrag zwischen Scriptmakers und Auftraggeber beendet wird.

2.4 Der Anspruch auf die Vermittlungsgebühr entsteht auch, wenn sich ein Autor im Hinblick auf eine bei Scriptmakers veröffentlichte Ausschreibung, unter Umgehung von Scriptmakers, direkt beim Auftraggeber bewirbt und es infolgedessen zu einer Zusammenarbeit kommt.

2.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Scriptmakers von der Zusammenarbeit mit dem Autor, dem vereinbarten Honorar und den vereinbarten Zahlungszeitpunkten in Kenntnis zu setzen und das Honorar und die Zahlungszeitpunkte auf Nachfrage von Scriptmakers nachzuweisen. Dem Nachweis dienen Kopien zwischen dem Auftraggeber und einem Autor geschlossener Verträge. Der Auftraggeber willigt ein, Scriptmakers auf Nachfrage über bereits getätigte Honorarzahlungen an den Autor Auskunft zu erteilen.

2.6 Die Ausschreibungsgebühr wird 14 Tage nach Bekanntgabe der Ausschreibung über Scriptmakers zur Zahlung fällig. Die Vermittlungsgebühr wird 14 Tage nach dem Vertragsschluss zwischen Autor und Auftraggeber zur Zahlung fällig.

 

3. LEKTORATSBETREUUNG

3.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, gegen zusätzliches Entgelt eine Lektoratsbetreuung durch Scriptmakers in Anspruch zu nehmen. Jede Bewerbung (unter „Bewerbung“ ist hier die durch einen Autor aufgrund einer Ausschreibung bei Scriptmakers eingereichte Leistung – i.d.R. in Form eines Pitches oder eines Kurzexposés und einer Dialogprobe – zu verstehen) wird dabei von zwei bis drei Lektoren gelesen und anhand einer Punkteskala basierend auf der Qualität der Bewerbung gelistet. Eine inhaltliche Begründung der Beurteilung findet nicht statt. Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen und kann auch nach Feststellung der Anzahl der Bewerber auf eine Ausschreibung stattfinden.

3.2 Die Lektoren unterliegen der Verschwiegenheit.

3.3 Der genaue Umfang des Lektorats und der dafür zu zahlende Betrag werden nach der Beauftragung der Lektoratsbetreuung in einer separaten gemeinsamen Vereinbarung festgelegt. Er fällt unabhängig davon an, ob die Ausschreibung zu einer erfolgreichen Vermittlung eines Autors führt.

 

4. VERTRAULICHE INFORMATIONEN

4.1 Im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Autors an den Auftraggeber, ist der Auftraggeber daran interessiert, bestimmte vertrauliche Informationen zu erhalten. Zu diesen „vertraulichen Informationen“ gehören unter anderem, aber nicht nur:

  • Dem Auftraggeber durch seine Mitgliedschaft bei Scriptmakers zugänglich gemachte Informationen über Autoren und die Inhalte von Bewerbungen von Autoren auf Ausschreibungen.
  • Dem Auftraggeber bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sonstige interne Angelegenheiten von Scriptmakers.
  • Der Inhalt aller mit Scriptmakers getroffener Zusatzvereinbarungen.

Der Aufraggeber ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen geheim zu halten und diese Dritten gegenüber nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Scriptmakers zugänglich zu machen.

4.2 Der Auftraggeber wird diejenigen vertraulichen Informationen, die sich auf Autoren beziehen oder von ihnen stammen, ausschließlich zur Beurteilung der Geeignetheit des Autors für ein eigenes Produktionsvorhaben sowie zu Verhandlungen mit dem Autor verwenden.

4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um zu gewährleisten, dass die Geheimhaltungspflicht von seinen Mitarbeitern beachtet wird.

 

5. VERTRAGSSTRAFEN

5.1 Handelt der Auftraggeber der Pflicht zuwider, Scriptmakers nach einer Ausschreibung und erfolgreichen Vermittlung gemäß Ziffer 2.3 über einen Vertragsschluss mit einem Autor in Kenntnis zu setzen, so hat er eine von Scriptmakers nach billigem Ermessen zu bestimmende angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt höchstens EUR 10.000. Bei Dauerverstößen gilt jede angefangene Woche der Zuwiderhandlung als ein gesonderter Verstoß. Ist im Einzelfall die Vertragsstrafe zu hoch bemessen, gilt § 343 BGB (Herabsetzung durch das zuständige Gericht auf Antrag von dem Auftraggeber auf den angemessenen Betrag). Das Recht von Scriptmakers, Schadenersatz für weitere Schäden zu verlangen oder auf Unterlassung zu klagen, bleibt hiervon unberührt, jedoch ist eine gezahlte Vertragsstrafe auf einen etwaig erhobenen Schadenersatzanspruch anzurechnen.

5.2 Handelt der Auftraggeber der Geheimhaltungspflicht aus Ziffer 4 zuwider, so hat er Scriptmakers unbeschadet weiterführender Ansprüche eine angemessene Vertragsstrafe entsprechend dem vorstehenden Absatz zu zahlen.

 

[1] Aus Vereinfachungsgründen wird im Rahmen dieser AGB unabhängig vom Geschlecht nur die männliche Formulierung gewählt. Damit sollen aber beide Geschlechter ausdrücklich einbezogen sein.